Teilnahmebedingungen „LOTTO hilft Hessen Glücksprojekte“
Ohne Teilnahmebedingungen geht es natürlich nicht, daher haben wir unsere hier für Euch hinterlegt.
1. Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Das Gewinnspiel „LOTTO hilft Hessen Glücksprojekte“ wird von LOTTO Hessen anlässlich des 75-jährigen Firmenjubiläums veranstaltet. Die Kontaktdaten sind: "LOTTO Hessen GmbH, Rosenstraße 5-9, 65189 Wiesbaden".
(2) LOTTO Hessen stellt Ihnen dieses Gewinnspiel auf der Grundlage dieser Teilnahmebedingungen zur Verfügung. Mit der Teilnahme erklären Sie sich auch mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Datenschutzbedingungen von LOTTO Hessen einverstanden.
(3) Die in diesen Teilnahmebedingungen aufgeführten Begrifflichkeiten gelten gleichermaßen für alle Geschlechtsformen (männlich, weiblich, divers) und werden nicht zum Nachteil eines Geschlechts verwendet.
2. Leistungsbeschreibung
(1) LOTTO Hessen verlost 52 Wochen wöchentlich 2.000 € für ein Glücksprojekt. Die Teilnahme an der Verlosung erfolgt nach den in diesen Teilnahmebedingungen genannten Voraussetzungen. Die Registrierungsmöglichkeit unter www.lotto-hilft-hessen.de wird unter dem Vorbehalt der technischen Verfügbarkeit angeboten.
(2) LOTTO Hessen stellt ein Postfach für Fragen und Anregungen zur Verfügung unter deinprojekt@lotto-hessen.de. LOTTO Hessen übernimmt keine Verantwortung für die ständige Verfügbarkeit des Postfachs deinprojekt@lotto-hessen.de.
3. Teilnahmeberechtigung am Gewinnspiel
(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich eingetragene Vereine mit Sitz in Hessen.
(2) Um teilzunehmen, muss ein „LOTTO hilft Hessen Glücksprojekt“ (im Folgenden auch nur „Projekt“) bei LOTTO Hessen beantragt werden. Es muss einem der drei folgenden Bereiche zugeordnet werden: Sport, Soziales oder Kultur. Von jedem Verein wird nur ein Projekt berücksichtigt.
(3) Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel sind
a) vollständige Angaben zum Projekt im unterzeichneten Antragsformular sowie Übermittlung per E-Mail deinprojekt@lotto-hessen.de oder per Post,
b) das Erfüllen der auf der Webseite und auf dem Antragsformular genannten Bedingungen,
c) die Zustimmung zur Veröffentlichung des Projekts und der Angaben im Antragsformular durch LOTTO Hessen,
d) ein freier Listenplatz in dem jeweiligen Bereich Sport, Soziales oder Kultur sowie
e) das Akzeptieren der Datenschutzbestimmungen und Teilnahmebedingungen von LOTTO Hessen sowie
f) die per E-Mail gegenüber dem Verein bestätigte Aufnahme auf die Projektliste aufgrund der erfolgreichen Prüfung des Antrags durch LOTTO Hessen.
(4) Die Teilnahmemöglichkeiten sind begrenzt auf eine maximale Anzahl an Projekten jeweils für die Bereiche Sport, Soziales oder Kultur. Weitere Einzelheiten hierzu sind der Webseite zu entnehmen. Die teilnehmenden Projekte werden auf der Webseite in einer Teilnehmerliste veröffentlicht. Pro Bereich werden die verfügbaren Plätze auf der Teilnehmerliste nach dem Eingangszeitpunkt des Antrags vergeben. Zuerst eingereichte Projekte werden vor später eingegangenen Projekten berücksichtigt („first come, first serve“). LOTTO Hessen behält sich vor, die Zahl der verfügbaren Listenplätze pro Bereich nachträglich zu beschränken oder zu erweitern.
(5) Manipulationen am Gewinnspiel oder unrichtige Angaben führen zum sofortigen Teilnahmeausschluss.
4. Ablauf des Gewinnspiels
(1) Im Zeitraum vom 05. Juni 2024 bis 28. Mai 2025 wird jede Woche mittwochs ein Glücksprojekt im Losverfahren ermittelt. An der Verlosung nehmen alle auf der Projektliste unter www.lotto-hilft-hessen.de genannten Projekte teil.
(2) Der Gewinner wird per Zufallsgenerator ermittelt. Die Verlosung erfolgt jeweils am Mittwoch.
(3) Die Gewinner werden schriftlich per E-Mail informiert.
(4) Das Glücksprojekt der Woche wird jeweils auf der Webseite www.lotto-hilft-hessen.de veröffentlicht.
(5) Der Erhalt des Gewinns erfolgt per Überweisung an die im Gewinnfall zu nennende IBAN.
5. Gewinne / Ausschluss des Erhalts von Gewinnen / Verfall von Gewinnen
(1) Steht das Gewinnerprojekt der jeweiligen Woche fest, wird der Gewinn ausgezahlt und LOTTO Hessen berichtet über Gewinn(er) und die Umsetzung des Projekts. Der Bericht über das Glücksprojekt samt der im Antragsformular genannten Daten und seine Umsetzung kann durch LOTTO Hessen oder Dritte im Internet sowie in anderen Medien (Funk, Fernsehen, Print) erfolgen.
(2) Sollte der Gewinn nicht an die bei Registrierung hinterlegten Namen und Adresse des Teilnehmers zugestellt werden können oder es zur Verweigerung der Gewinnannahme kommen, ist der Gewinn hinfällig und der Gewinnanspruch verfällt. Gleiches gilt, wenn der Gewinner aufgrund unvollständiger oder unwahrer Angaben nicht über den Gewinn informiert werden kann. In diesen Fällen kann ein Ersatzgewinner per Losverfahren ermittelt werden.
(3) Der Gewinner hat keinen Anspruch auf Auszahlung des Preises in Sachwerte oder Tausch des Preises gegen einen anderen Gegenstand. Der Preis ist nicht auf einen anderen Verein als den Teilnehmer übertragbar.
(4) Für die Geltendmachung und Verjährung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
6. Haftungsbeschränkung
LOTTO Hessen haftet nur für Schäden, welche von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursacht wurde. Unberührt bleibt die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Gleiches gilt für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Mitteilungen
Mitteilungen an den Teilnehmer können entweder per E-Mail oder auf dem Postweg übermittelt werden. Hierzu werden die bei Antragsstellung hinterlegten Daten verwendet.
8. Beendigung des Gewinnspiels, Anwendbarkeit von deutschem Recht, Ausschluss des Rechtswegs
(1) Das Gewinnspiel kann jederzeit vorzeitig aus regulatorischen oder rechtlichen Gründen beendet werden. LOTTO Hessen behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel nach eigenem Entschluss und ohne vorherige Mitteilung zu beenden, zu unterbrechen oder zu ändern und/oder die Teilnahmebedingungen und/oder die Gewinne zu ändern, falls die Umstände einen solchen Schritt erforderlich machen, ohne dass LOTTO Hessen in irgendeiner Weise gegenüber den Teilnehmern schadenersatzpflichtig wäre.
(2) LOTTO Hessen behält sich vor, einzelne Spielteilnehmer im eigenen Ermessen von der Teilnahme an diesem Gewinnspiel vor Beginn der Teilnahme auszuschließen.
(3) Sollten einzelne dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
(4) Diese Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach deutschem Recht mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
(5) Der Rechtsweg für die Geltendmachung von Gewinnansprüchen ist ausgeschlossen.
Antragsformular
Auswahl des Förderungsbereichs Sport / Soziales / Kultur | ||
1 | Verein | |
2 | Straße | |
3 | Hausnummer | |
4 | PLZ | |
5 | Ort | |
6 | Projektverantwortliche/r | |
7 | Telefonnummer | |
8 | ||
9 | Projektname | |
10 | Projektbeschreibung | |
11 | Ziel/Bedeutung des Projekts | |
12 | Projektstart | |
13 | Gesamtkosten | |
14 | Förderung von Dritten | |
15 | Projektbeschreibung für die Webseite | |
16 | Projektbild[1] |
Stand: April 2024
[1] LOTTO Hessen wird die weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, Verbreitung, Erstellung abgeleiteter Werke, Darstellung und Aufführung dieses Bildes/ dieser Bilder eingeräumt.
Der Teilnehmer garantiert, dass er Inhaber der übertragenen Rechte ist und dass es ihm möglich ist, LOTTO Hessen die genannten Rechte wirksam einzuräumen. Der Teilnehmer garantiert außerdem, dass die Werke frei von Rechten Dritter sind, die der vertragsgegenständlichen Rechtseinräumung entgegenstehen könnten. Ferner garantiert der Teilnehmer, dass die Bilder bereits veröffentlicht sind und der Urheber nicht gegen eine Veröffentlichung durch LOTTO Hessen vorgehen wird. Der Teilnehmer garantiert, dass durch die Verwendung der Bilder im Rahmen dieses Vertrags keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, insbesondere, dass abgebildete Personen mit der Nutzung der Bilder einverstanden sind.
Der Teilnehmer stellt LOTTO Hessen von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen LOTTO Hessen in Zusammenhang mit der Ausübung der Rechte erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Dem Teilnehmer bekannt werdende Beeinträchtigungen der Rechte am Bild/ an den Bildern hat dieser LOTTO Hessen unverzüglich mitzuteilen. LOTTO Hessen ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen des Teilnehmers hat dieser im Vorwege mit LOTTO Hessen abzustimmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die LOTTO Hessen durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.